(05.05.2022) . Corona Regeln ab 1. Mai 2022
Mindestabstand und Maskenpflicht
In den Kirchengebäuden der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland gilt für alle Gottesdienstteilnehmer ab 6 Jahren eine Maskenpflicht.
Eine OP-Maske ist ausreichend. Zum effektiven Selbstschutz ist jedoch eine FFP2-Maske erforderlich.
Alle Gottesdienstteilnehmer können die Maske am Platz sitzend abnehmen (außer bei Gesang), auch wenn kein Mindestabstand eingehalten wird.
Die Entscheidung, ob Gottesdienstteilnehmer mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Haushaltsgemeinschaften sitzen oder nicht, treffen die Personen selbst.
Musikalische Umrahmung der Gottesdienste
Gemeindegesang mit Maske ist weiterhin möglich.
Mitglieder von Vokalensembles/Chören können entweder zusammensitzen und beim Vortrag mit Maske singen oder mit Abstand sitzen (bzw. stehen) und beim Vortrag ohne Maske singen.
Spieler von Blasinstrumenten müssen nach wie vor den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Weiterhin gilt für den Einsatz von Vokalensembles, Chören und Blasinstrumenten, dass zur Gemeinde ein Abstand von 3,0 Metern eingehalten werden muss.
Streicher dürfen wieder ohne Einschränkungen (Maske, Mindestabstand) zusammensitzen und spielen.
Musikalische Proben, kirchliche Unterrichte, Versammlungen und Veranstaltungen aller Art
Musikalische Proben, kirchliche Unterrichte, Versammlungen und Veranstaltungen aller Art können nach den jeweils gültigen behördlichen Vorschriften stattfinden.
Grundsätzlich sind weder Mindestabstände, noch das Tragen von Masken vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, wo immer möglich, die AHA+L-Regeln einzuhalten.