Änderungen durch die Anpassungen der landes- und bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen ab 16.12.2020.
Aufgrund des seit heute beginnenden Lockdowns treten folgende Änderungen bezüglich des Gottesdienstangebotes in Kraft:
In der gesamten Gebietskirche Süddeutschland finden die Feiertags- und Sonntagsgottesdienste wie geplant statt.
In Bayern – und damit auch im Kirchenbezirk Nördlingen - entfallen aufgrund der landesweiten nächtlichen Ausgangssperre die Abendgottesdienste bis auf weiteres.
In Baden-Württemberg sind Abendgottesdienste grundsätzlich möglich (die seit 12.12.2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen betreffen religiöse Veranstaltungen ausdrücklich nicht). In den sogenannten Hotspots (Landkreise und kreisfreie Städte mit einem 7-Tages-Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) sind keine Abendgottesdienste möglich.
Wir sind sehr dankbar, dass wir gerade auch in dieser schwierigen Situation unseren Mitgliedern und Glaubensgeschwistern alle weiteren Gottesdienste anbieten können.