Während des ersten Lockdowns in der Corona-Pandemie waren Präsenzgottesdienste auf einmal nicht mehr möglich - eine neue, nie dagewesene Situation. Nach kurzer Abstimmung konnten wir kurzerhand den YouTube-Kanal des Kirchenbezirks ins Leben rufen und nach Rücksprache mit den örtlichen Behörden am 22.04.2020 die erste Andacht veranstalten und veröffentlichen.
Am Sonntag, 04.04.2021, besuchte der stellvertretende Leiter des Apostelbereichs München, Bischof Paul Hepp, die Gemeinde Augsburg-Stettenstraße. Als Bibelwort legte er ein „typisches“ Osterwort zu Grunde: „Nun aber ist Christus auferweckt von den Toten als Erstling unter denen, die entschlafen sind.“ (1. Korinther 15, 20).
Evangelist Matthias Schmidt, Vorsteher der Gemeinde Augsburg-Haunstetten, führte den Gottesdienst am 21. März in der Gemeinde durch. Als Grundlage diente das Wort aus Psalm 111 die Verse 4 und 5: „Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner Wunder, der gnädige und barmherzige HERR. Er gibt Speise denen, die ihn fürchten; er gedenkt auf ewig an seinen Bund.“
In besonderen Zeiten bedarf es besonderer Wege. Nachdem die aktuellen Gottesdienste im Kirchenbezirk Nördlingen bereits seit längerer Zeit als Livestream-Gottesdienste jeden Sonntag und teilweise auch am Mittwoch empfangen werden können, war der Wunsch angeklungen, diese virtuelle Möglichkeit auch für eine Senioren-Andacht zu nutzen.
Am Mittwoch, den 17. März besuchte der Kirchenpräsident der Gebietskirche Süddeutschland, Bezirksapostel Michael Ehrich, die Gemeinde Leipheim. Dem Gottesdienst legte der Bezirksapostel ein Bibelwort zugrunde, das von der Vollmacht Jesu Christ, sowie von der Vollmacht der Christen handelt: ,,Und als er in den Tempel kam, traten die Hohenpriester und die Ältesten des Volkes zu ihm und sprachen: Aus welcher Vollmacht tust du das, wer hat dir diese Macht gegeben?“ (Matthäus 21, 23).
Die Sonntagsgottesdienste und Abendgottesdienste unter der Woche werden aus wechselnden Gemeinden des Kirchenbezirks Gottesdienste live im Internet übertragen. Die Zugangsdaten und alle weiteren Informationen erhalten Sie über den Vorsteher Ihrer Gemeinde.